Seit 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich als Kassenleistung anerkannt. Sie können daher einen Zuschuss für die
Behandlungskosten bei den Sozialversicherungen bekommen. Dies betrifft sowohl Einzel-, als auch Gruppensitzungen. Insgesamt sind es 10 Einheiten ohne Antragstellung. Ab der 11.
Sitzung stelle ich für Sie ein Ansuchen bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Auch deutsche Kassen übernehmen teilweise die Behandlungskosten in Österreich. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse!