Seit 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich als Kassenleistung anerkannt. Sie können daher einen Zuschuss für die Behandlungskosten bei den Sozialversicherungen bekommen. Dies betrifft sowohl Einzel-, als auch Gruppensitzungen. Insgesamt sind es 10 Einheiten ohne Antragstellung. Ab der 11. Sitzung stelle ich für Sie ein Ansuchen bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Viele Privatversicherungen bieten zusätzlich zu ihren Leistungen auch ein bestimmtes Stundenkontingent für psychologische Behandlung und Biofeedback an.
Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach.
Auch deutsche Kassen übernehmen teilweise die Behandlungskosten in Österreich. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse!