Am 01.01.2013 ist die diesbezügliche ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012) in Kraft getreten. Neben Belastungen des Muskel-Skelett-Apparates sind psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Sie verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung bzw. "Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz" untersucht die psychischen Belastungen auf ArbeitnehmerInnen bezugnehmend auf ihre Tätigkeit im Betrieb. Sie beinhaltet das Ermitteln von belastenden Faktoren, das Feststellen und Durchführen geeigneter Maßnahmen zur Behebung derselben und eine Wirksamkeitsüberprüfung. So könnte eine von vielen Möglichkeiten psychische Belastungen im Betrieb zu verringern, beispielsweise in der Verbesserung bzw. Optimierung von Arbeitsabläufen, Arbeitsanforderungen oder der Arbeitsorganisation liegen.
An jeweils von Ihnen festgelegten Zeitpunkten biete ich Ihnen an: