Die Behandlung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. In erster Linie soll es darum gehen Ihnen bei der Bewältigung ihres Traumas zu helfen und sie dort zu unterstützen, wo Sie diese benötigen.
Das Verbrechensopfergesetz (VOG) ist eine wichtige Errungenschaft, wenn es darum geht Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Das VOG wurde 1972 eingeführt und befasst sich speziell mit den Rechten von Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden sind. Bis heute gabe es zahlreichen und sehr wichtigen Änderungen und Novellierungen. Stark dazu beigetragen haben insbesondere Frauenhäuser und Opferschutzeinrichtungen wie z. B. der Weiße Ring. Im Wesentlichen sollen Opfer von Gewalt, die eine Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder gleichwertige psychische Verletzung erlitten haben, entschädigt werden (bei Strafandrohung > 6 Monate). Es umfasst also Opfer, die von schwerer körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt betroffen sind, sowie Opfer von Menschenhandel und Einbruchsdiebstahl. Es beinhaltet Regelungen zu Schmerzensgeld, Entschädigungen für Therapie und Pflege sowie Kosten für Bestattungen und Umschulungen. Auch Hinterbliebene und traumatisierte Zeugen können entschädigt werden. Das Gesetz bezieht sich auf verschiedene Rechtsbereiche wie das Gewaltschutzgesetz (GeSchG), die Strafprozessordnung und ist mit anderen Gesetzen, wie dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz, verknüpft.
Weitere Informationen finden Sie unter. https://www.bmi.gv.at/magazin/2022_11_12/37_Opferhilfe.aspx
Wenn Sie nach dem VOG Opfer eines Verbrechens oder Hinterbliebene(r) sind, werden im Notfall die Kosten für die Krisenintervention (klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlung) übernommen. In der Regel sind es 10 Stunden. Bitte fragen sie bei einer entsprechenden Stelle bzw. Ihrer Opferschutzstelle nach.